Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der daynight Hannover GbR

Für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen de daynight Hannover GbR, gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

(1) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Sie gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit der Auftraggeber bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Auftraggeber sie aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.

(2) Entgegenstehende, von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an. Führen wir in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die uns obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennen wir damit auch solche Bedingungen des Auftraggebers nicht an, denen unsere Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.

(3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu diesem Vertrag sind schriftlich niederzulegen; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Unsere Geschäftspartner/ Dienstleister sind nicht befugt, diese Schriftform mündlich aufzuheben, Änderungen werden daher erst wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot - Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.

(2) Ist die Bestellung des Auftraggebers ein Angebot zum Vertragsschluss, so können wir dieses innerhalb von 10 Tagen annehmen.

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung des Auftraggebers ist sofort fällig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er verpflichtet, für jede (weitere) Mahnung pauschal € 2,50 für Aufwendungen zu erstatten.

(2) Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

(3) Die Gesamtsumme eines Angebotes ist für die daynight Hannover GbR nicht mit dem Umsatz aus diesem Geschäft  gleichzusetzen. Der vollständige Umsatz besteht lediglich aus der geleisteten Anzahlung des Kunden. Der offene Restbetrag ist separat mit dem Dienstleister (Fotograf/ Videograf) abzurechnen. Die Dienstleistung der daynight Hannover GbR beinhaltet lediglich die Vermittlung.

§ 4 Leistungserbringung / Mitwirkung

(1) Maßgeblich für die Leistungserbringung sind allein die Auftragsbestätigung und/oder unser Engagementvertrag. Unsere Abbildungen und Beschreibungen etc. in den Prospekten, auf den Flyern und im Internet von der daynight Hannover GbR dienen lediglich der Illustration und sind nur "Näherungsangaben". Eine Gewähr für die Einhaltung wird nicht übernommen.

(2) Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten oder Subunternehmern eintretende Verhinderungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderungen; Krankheit etc, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Fristen zu liefern, verändern die von uns genannten Leistungszeiten um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 3 Stunden, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Wir erbringen die Vertragsleistung in der Regel durch Subunternehmer. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung begrenzt sich auf den Pool der uns zur Verfügung stehenden Subunternehmer. Ist unseren Subunternehmern die Leistungserbringung nicht fristgerecht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Verzögerung erheblich ist.

(5) Bestellt der Auftraggeber nach Erteilung der Leistungen geänderte oder weitergehende Leistungen, hat er für den Fall der Annahme dieser Vertragsänderungen durch uns die entstehenden Kosten zu erstatten und eine ortsübliche und angemessene Vergütung zu zahlen.

(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung anzunehmen, unseren Subunternehmern die vereinbarten Gegenstände zur Verfügung zu stellen, Zugang zu gewähren, sowie für die Ausübung der Tätigkeit durch unsere Subunternehmer die geltenden Sicherheitsvorschriften des Arbeitsschutzes zu beachten.

(7) Alle anfallenden Steuern, Abgaben, Gebühren u. ä. trägt der Auftraggeber. Er versichert, dass der Veranstaltungsdurchführung keine sonst wie gearteten bau- oder feuerpolizeilichen Auflagen entgegenstehen. Sämtliche diesbezügliche Genehmigungen hat der Kunde zum Schutze der Veranstaltung auf seine Kosten einzuholen.

§ 5 Verzug

(1) Wir haften aus Verzug nach den gesetzlichen Bestimmungen,

- soweit der zugrunde liegende Auftrag ein Fixgeschäft im Sinne der §§ 361 BGB, 376 HGB beinhaltet;

- sofern infolge eines von uns zu vertretenden Leistungsverzuges das Interesse des Auftraggebers an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist;

- sofern der Leistungsverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, das gilt auch für das Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden,

- wenn der Leistungsverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht;

- soweit der von uns zu vertretende Leistungsverzug auf der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.

(3) Beruht unser Leistungsverzug lediglich auf der schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Anspruch des Auftraggebers auf 30 % des Vertragspreises begrenzt.

§ 6 Gefährdung der Leistung / Insolvenz

(1) Wird nach Abschluss des Vertrages für uns erkennbar, dass die (weitere) Erfüllung des Vertrages durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, sind wir berechtigt, die Erbringung von Vorleistungen aus diesem Vertrag zu verweigern bis die entsprechende Gegenleistung von dem Auftraggeber bewirkt oder Sicherheit für diese leistet.

(2) Wir sind berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber trotz angemessener Nachfrist zur Erbringung der entsprechenden Gegenleistung Zug um Zug oder Leistung der Sicherheit nicht nachkommt.

(3) Ist der Auftraggebers zahlungsunfähig oder überschuldet, wird über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt oder ein solches eröffnet, sind wir ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder fristlos zu kündigen.

(4) Kündigen oder treten wir nach Absatz 2 oder 3 zurück, können wir von dem Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz fordern.

§ 7 Haftung von uns

(1) Wir haften nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder wir für die Erfüllung dieser Pflicht oder den durch die Pflichtverletzung nicht eingetretenen Erfolg eine Garantie übernommen hat. Dies gilt auch für entsprechende Handlungen unserer Organe und Erfüllungsgehilfen.

(2) Die daylight Hannover GbR haftet für keine Personen- und Sach- und Vermögensschäden, welche durch den verbuchten Dienstleister/Subunternehmer verursacht wurden. Der Dienstleister/Subunternehmer steht hierfür selbst in der Haftung.

(3) Für die fehlerhafte Arbeit von beigestelltem Personal haften wir nicht, sofern wir nicht unsere Aufsichtspflicht verletzt oder fehlerhafte Anweisungen gegeben haben.

§ 8 Haftung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle üblichen und notwendigen Versicherungen für die Veranstaltung abzuschließen (insbesondere Veranstalterhaftpflicht) und auf Anforderung von uns eine Versicherungsbestätigung zu erteilen. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Ansprüche gegen die Versicherung an uns ab. (Privatveranstaltungen, also Hochzeiten, Geburtstage etc. sind von Punkt 1 ausgenommen.)

(2) Ist eine Versicherung der Veranstaltung nicht vom Auftraggeber abgeschlossen worden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.

(3) Für Umstände, die den Abbruch der Veranstaltung, z. B. durch randalierende Gäste, notwendig machen, haftet der Auftraggeber. Insbesondere wird er nicht von der Pflicht der Zahlung des vereinbarten Honorars frei. Für durch Gäste verursachte Schäden am persönlichen Eigentums der engagierten Person (Dienstleisters) haftet der Auftraggeber.

(4) Der Auftraggeber haftet für die Sicherheit der Foto und Videografen und ihres Eigentums für die Zeit ihrer Anwesenheit am Veranstaltungsort und haftet für Schäden, die ohne Verschulden des  Dienstleisters und ihrer Hilfskräfte entstehen.

(5) Für etwaige Schäden, die durch Nichteinhaltung der Technikanforderung entstehen, haftet der Auftraggeber.

(6) Tritt der Auftraggeber vom Veranstaltungsvertrag zurück oder verweigert aus anderem Grund die Annahme der Leistung von uns, hat der Auftraggeber Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und auch die geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Veranstaltungsdurchführung nach den folgenden Bestimmungen zu zahlen:

- bis 30 Tage vor Veranstaltungbeginn 30 % des Rechnungsbetrages

- bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des Rechnungsbetrages

- bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Rechnungsbetrages

- bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90 % des Rechnungsbetrages

Dem Kunden bleibt es in den oben genannten Fällen unbenommen, nachzuweisen, dass ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

§ 9 Datenschutz

(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine zugehenden persönlichen Daten bei der daynight Hannover GbR gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte  weitergegeben.

(2) Der Kunde verpflichtet sich hiermit ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über vereinbarte Entgelte zu geben.

§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

b) Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Nebengewerke, Zulieferer etc.) ein, so haftet die daynight Hannover GbR nur in dem Umfang, in dem der Dritte auch gegenüber der daynight Hannover GbR haftet.

(3) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller aus diesem Vertrag gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende Recht an unserem Sitz (Deutsches Recht). Die Geltung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

daynight Hannover– Minning & Jacob GbR

Rendsburger Straße 14

30659 Hannover

Internet: www.daynight-hannover.de

E-Mail: info@daynight-hannover.de

Tel.: 0171 9602000

Stand: 16.07.2021